Allgemeine
Geschäftsbedingungen/AGB´s:
Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer,
bitte beachten Sie die nachfolgenden Bestimmungen. Sie ergänzen
die gesetzlichen Regelungen und werden Inhalt des Reisevertrages,
der im Falle Ihrer Buchung zwischen uns, der Firma Trinity Travel
und Ihnen zustande kommt.
1. Anmeldung, Bestätigung
1.1 Die Reiseanmeldung kann mündlich, telefonisch, schriftlich,
per Telefax, Internet oder e-mail erfolgen. Mit dieser Anmeldung
bieten Sie Trinity Travel den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich
an. Dies geschieht auf der Grundlage der Reiseausschreibung, der
zur betreffenden Reise gehörenden Detailbeschreibung und
unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle
in der Anmeldung mitaufgeführten Personen, für deren
Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen
Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte
Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung
übernommen hat.
1.3 Der Reisevertrag kommt mit der Annahme Ihres Angebotes durch
Trinity Travel zustande, über das Trinity Travel Sie mit
der Buchungsbestätigung informiert. Im Falle mündlicher
Buchungsbestätigung erhalten Sie unverzüglich eine schriftliche
Ausfertigung der Buchungsbestätigung übersandt.
1.4 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der
Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von Trinity Travel vor.
Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande,
wenn Trinity Travel die Annahme dieses neuen Angebots erklärt.
Dies kann durch ausdrückliche Erklärung, durch Leistung
einer Anzahlung, durch Leistung des (Rest-) Reisepreises oder
durch Reiseantritt erfolgen.
2. Bezahlung
2.1 Nach Erhalt der Reisebestätigung und dem Reisepreissicherungsschein,
der sämtliche gezahlten Kundengelder sichert, ist eine Anzahlung
von 15 % des Reisepreises zu leisten (mind. 150,- €), zahlbar
innerhalb 2 Wochen nach Erhalt der Rechnung. Die Anzahlung wird
auf den Gesamtpreis angerechnet.
2.2 Der Restbetrag des Gesamtpreises ist spätestens 21 Tage
vor Reisebeginn (maßgeblich ist der Eingang der Zahlung
bei Trinity Travel) fällig und zahlbar. Ist der fällige
Gesamtpreis nicht bis zu diesem Zeitpunkt oder bei kurzfristiger
Buchung nicht unverzüglich nach Übersendung des Sicherungsscheines
nicht oder nicht vollständig bezahlt, obgleich der Teilnehmer
einen Sicherungsschein erhalten hat, hat Trinity Travel den gesetzlichen
Anspruch, die Erbringung der Reiseleistung bis zur Bewirkung der
vollständigen Zahlung zu verweigern (Einrede des nicht erfüllten
Vertrages) und kann nach Mahnung und Fristsetzung zur Zahlung
vom Vertrag zurücktreten (§ 323 BGB) und von Ihnen angemessene
Entschädigung verlangen, wenn Sie nicht ein Recht zur Zahlungsverweigerung
hatten.
2.3 Die Reiseunterlagen erhalten Sie nach vollständiger Bezahlung
des Reisepreises ausgehändigt.
3. Leistungen
3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen von Trinity Travel
ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung
in Verbindung mit der für die betreffende Reise geltenden
Detailbeschreibung auf der Webseite und den in der Reisebestätigung
verbindlich aufgeführten Sonderwünschen.
3.2 Wird auf Ihren Wunsch von Trinity Travel ein individueller
Reiseablauf organisiert, so ergibt sich die Leistungsverpflichtung
von Trinity Travel ausschließlich aus dem entsprechenden
konkreten Angebot an Sie und der entsprechenden Buchungsbestätigung.
3.3 Leistungsträger (z.B. Seminarhäuser, Agenturen,
Hotels, Transportunternehmen, Referenten, u.s.w.) und Reisebüros
sind von Trinity Travel nicht bevollmächtigt, Zusicherungen
zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung
oder die Buchungsbestätigung von Trinity Travel hinausgehen
oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt
des Reisevertrages abändern.
3.4 Trinity Travel behält sich ausdrücklich die Auswahl
der Referenten vor und ist berechtigt, zum selben Thema einen
gleichermaßen qualifizierten Ersatzreferenten einzusetzen.
4. Preisänderungen
4.1 Preisänderungen nach Abschluss des Reisevertrages lediglich
im Falle der tatsächlich nachträglich nach Abschluss
des Reisevertrages eingetretenen Erhöhung der Abgaben für
bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder
einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden
Wechselkurse in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung
der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte
Leistungen pro Person, bzw. pro Sitzplatz auf dem Reisepreis auswirkt,
sofern zwischen Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung
beim Kunden) und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate
liegen. Sollte dies der Fall sein, werden Sie unverzüglich
davon in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen, die ab dem 20.
Tag vor dem vereinbarten Reisetermin verlangt werden, sind nicht
zulässig.
4.2 Bei Preiserhöhungen über 5 % oder wenn eine erhebliche
Änderung einer wesentlichen Reiseleistung vorliegt, sind
Sie berechtigt, kostenfrei vom Reisevertrag zurückzutreten
oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen,
wenn Trinity Travel in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis
aus ihrem Programm anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich
nach der Erklärung von Trinity Travel über die Preiserhöhung
gegenüber Trinity Travel geltend zu machen. Treten Sie in
diesem Fall vom Reisevertrag zurück, erhalten Sie die an
Trinity Travel bereits geleistete Zahlungen unverzüglich
vollständig zurück.
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
5.1 Sie können jederzeit vor Beginn der Reise vom Reisevertrag
zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zuganges
der Rücktrittserklärung bei Trinity Travel. Ihnen wird
aus Beweisgründen dringend empfohlen, den Rücktritt
schriftlich zu erklären.
5.2 Wenn Sie zurücktreten, dann kann Trinity Travel eine
angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen
und Aufwendungen verlangen, wobei sich die Hälfte der Entschädigung
nach dem Reisepreis unter Abzug der gewöhnlich ersparten
Aufwendungen sowie dessen, was durch gewöhnlich mögliche
anderweitige Verwendung der Reiseleistungen zu erwerben ist, bestimmt.
Trinity Travel weist darauf hin, dass sie diesen Anspruch nach
ihrer Wahl konkret oder pauschalisiert berechnen kann. Dabei kann
Trinity Travel eine pauschalierte Entschädigung wie folgt
verlangen:
Bis 95. Tag vor Reiseantritt 15% des Reisepreises
ab 94. bis 30. Tag vor Reiseantritt 20% des Reisepreises
ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30% des Reisepreises
ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 45% des Reisepreises
ab 14. bis 07. Tag vor Reiseantritt 70% des Reisepreises
ab 06. bis 01. Tag vor Reiseantritt 85% des Reisepreises
am Abreisetag oder später 95 % des Reisepreises
Wir empfehlen den Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung.
Ihnen steht es frei – auch bei Berechnung der pauschalierten
Stornoentschädigung – Trinity Travel nachzuweisen,
dass ihr tatsächlich wesentlich geringere oder keine Kosten
entstanden sind.
5.3 Werden auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise für
den Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der
Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins,
des Reiseziels, des Ortes, des Reiseantritts, der Unterkunft oder
Beförderungsart vorgenommen (Umbuchung), wird von Trinity
Travel bis zum 22. Tag vor Reiseantritt ein Umbuchungsentgelt
von Euro 29,- pro Reisenden erhoben. Danach sind Änderungen
nur noch nach vorherigem Rücktritt von der Reise unter gleichzeitiger
Neuanmeldung möglich. Insofern wird auf die Rücktrittsbedingungen
unter 5.2 verwiesen. Im Einzelfall kann Trinity Travel sich ohne
Anerkennung einer rechtlichen Pflicht um eine Umbuchung auch nach
dem 22. Tag vor Reiseantritt bemühen. Es bleibt Ihnen unbenommen,
nachzuweisen, dass nur geringere Kosten als Euro 29,- bei der
Umbuchung anfielen.
5.4 Statt zurückzutreten, können Sie bis zum Reisebeginn
eine Ersatzperson stellen, wobei Trinity Travel sich vorbehält,
diese Person abzulehnen, sofern sie den besonderen Erfordernissen
der Reise nicht entspricht oder ihre Einbeziehung aus organisatorischen
Gründen nicht mehr möglich ist oder ihrer Teilnahme
gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
Für die durch den Wechsel in der Person des Reisenden entstehenden
Mehrkosten und den Reisepreis haften ursprünglicher und neuer
Reisender gesamtschuldnerisch.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise,
wegen Krankheit oder aus anderen, nicht von Trinity Travel zu
vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch
Ihrerseits auf anteilige Rückerstattung. Auf die Möglichkeit
zum Abschluss einer Reiserücktritts- und –abbruchsversicherung
wird hingewiesen.
7. Rücktritt und Kündigung durch Trinity Travel
7.1. Trinity Travel kann bis 21 Tage vor Reiseantritt vom Vertrag
zurücktreten, wenn die vertraglich ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl
nicht erreicht wurde oder die Durchführung der Reise nach
Ausschöpfung aller Möglichkeiten wegen Überschreitung
der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf die Reise, nicht
zumutbar ist. Trinity Travel ist verpflichtet, Ihnen gegenüber
die Absage der Reise unverzüglich zu erklären. Sie erhalten
dann die auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen unverzüglich
zurück. Weiter Ansprüche stehen Ihnen nicht zu. Falls
Trinity Travel bereit und in der Lage ist, die Reise trotz Nichtereichten
der ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl aber zu geänderten
Konditionen durchzuführen, so unterrichtet sie Trinity Travel
gleichzeitig mit der Rücktrittserklärung hiervon und
teilt die geänderten Konditionen (abweichende Preise, Reisedaten
usw.) mit. Ihnen steht es frei, dieses Angebot anzunehmen oder
abzulehnen. Ihre gesetzlichen Rechte bleiben hierdurch unberührt.
Stimmen Sie diesem neuen Angebot zu, kommt auf dieser Grundlage
ein neuer Reisevertrag zustande. Ziff. 1.4 gilt entsprechend.
7.2 Trinity Travel kann den Vertrag vor Antritt der Reise fristlos
kündigen, wenn Trinity Travel vor Reiseantritt Kenntnis von
wichtigen, in der Person des Reisenden liegenden Gründen,
die eine nachhaltige Störung der Reise befürchten lassen,
erhält. Trinity Travel behält den Anspruch auf den Reisepreis,
muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen anrechnen lassen.
Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht kann nach den unter Ziffer
5 Abs. 2 genannten Stornoregelungen verfahren werden.
7.3 Trinity Travel kann ohne Einhaltung einer Frist kündigen
– wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet
einer Abmahnung durch Trinity Travel nachhaltig stört oder
wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält,
dass die sofortige Aufhebung (fristlose Kündigung) des Vertrages
gerechtfertigt ist. Kündigt Trinity Travel, so behält
Trinity Travel den Anspruch auf den Reisepreis; muss sich jedoch
den Wert der ersparten Aufwendungen oder ähnliche Vorteile
anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht
in Anspruch genommen Leistung erlangt, einschließlich der
ihr von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge.
Bei der Kündigung wird Trinity Travel durch die jeweilige
Reiseleitung vertreten.
8. Obliegenheiten des Reisenden
8.1 Falls Sie Ihre Reisedokumente nicht spätestens 8 Tage
vor Abreise erhalten haben, haben Sie Trinity Travel umgehend
zu benachrichtigen. Sie sind zur Beachtung der Ihnen in der Reiseausschreibung
und/oder den übermittelten Reiseunterlagen enthaltenen Hinweise,
insbesondere der von Trinity Travel übermittelten Reise-
und Gesundheitstipps, verpflichtet. Die Seminare werden nach bestem
Wissen und Gewissen durchgeführt. Es obliegt dem Kunden,
vor der Reise ggf. unter Einbeziehung fachkundigen ärztlichen
Rates selbst zu prüfen und überprüfen zu lassen,
ob eine Teilnahme an den Kursen mit der jeweiligen körperlichen
Verfassung vereinbar ist und diese die von der Reise vorgesehene
Heilbehandlung zulässt.
8.2 Etwaige Krankheiten müssen dem Kursleiter vor Beginn
des Kurses mitgeteilt werden. Auch die Reise zum Kursort wird
selbstverantwortlich bestritten, sofern die Anreise nicht über
Trinity Travel gebucht wird.
8.3 Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen
im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle
Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
9. Gewährleistung, Kündigung durch den Reisenden,
Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung
9.1 Wir informieren über die Pflicht des Reisenden, einen
aufgetretenen Mangel unverzüglich anzuzeigen, sowie darüber,
dass vor der Kündigung des Reisevertrages (§ 651e BGB)
eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen ist, wenn
die Abhilfe nicht unmöglich ist oder von uns verweigert wird,
oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse
gerechtfertigt ist. Bei Vorliegen eines Mangels hat der Reisende
die gesetzliche Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche.
Sämtliche aufgetretenen Mängel sind unverzüglich
der von Trinity Travel beauftragten Reiseleitung anzuzeigen und
Abhilfe zu verlangen. Ist von Trinity Travel keine Reiseleitung
eingesetzt und nach den vertraglichen Vereinbarungen auch nicht
geschuldet, so sind Sie verpflichtet, Trinity Travel direkt unverzüglich
Nachricht über die Beanstandungen zu geben und um Abhilfe
zu ersuchen. Der Kontakt mit Trinity Travel kann unter der auf
der Webseite und den Reiseunterlagen angegebenen Adresse aufgenommen
werden.
9.2 Ansprüche wegen Nichterbringung bzw. nicht vertragsgemäßer
Erbringung von Reiseleistungen hat der Reisende innerhalb eines
Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise
(Rückreisedatum) möglichst schriftlich bei uns geltend
zu machen. Die Reiseleitung oder Leistungsträger wie etwa
das Hotel sind nicht befugt oder empfangsbevollmächtigt,
die Anmeldung von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen
entgegenzunehmen. Nach Ablauf der einmonatigen First kann der
Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden
an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist oder wenn es
sich um deliktische Ansprüche handelt.
9.3 Ansprüche des Reisenden nach §§ 651c bis 651f
BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt
an dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Schweben
zwischen dem Reisenden und uns Verhandlungen über den Anspruch
oder die den Anspruch begründeten Umständen, so ist
die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder wir die Fortsetzung
der Verhandlung verweigert. Die Verjährung tritt frühestens
3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter
Handlung unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.
9.4 Bei Reisegepäck sind Verlust und Beschädigungen
unverzüglich den Beförderungsunternehmen anzuzeigen.
Dies gilt insbesondere bei Verlust von Fluggepäck. Das Beförderungsunternehmen
ist zur Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung verpflichtet.
Ohne Anzeige besteht Gefahr eines Anspruchsverlustes.
10. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
10.1 Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die
Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich.
Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten,
die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen
zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte
Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind.
10.2 Trinity Travel informiert Staatsangehörige des Staates,
in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-,
Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen
vor Reiseantritt. Für Angehörige anderer Staaten gibt
das zuständige Konsulat Auskunft. Diese Informationen werden
für deutsche Staatsbürger erteilt, bei denen keine besonderen
Verhältnisse gegeben sind. In der Person des Reisenden begründete
persönliche Verhältnisse (z.B. Doppelstaatsbürgerschaft,
Staatenlosigkeit, frühere Eintragungen im Pass-, Flücht-lingsausweis
usw.) können dabei nicht berücksichtigt werden, soweit
sie Trinity Travel nicht ausdrücklich vom Reiseteilnehmer
mitgeteilt worden sind.
10.3 Zur Zeit sind für die Anreise zu den Kursorten in Europa
für Deutsche lediglich ein gültiger Personalausweis
oder Reisepass und keine Visa nötig. Bezüglich Asien
informiert Trinity Travel auf der Webseite unter dem Punkt Visa
und Gesundheitsbestimmungen oder in separaten Informationen über
die obigen Bestimmungen, die für das jeweilige Reiseland
gültig sind, sowie über die Fristen zur Erlangung der
für die Reise notwendigen Unterlagen.
10.4 Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz
sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren;
ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken
eingeholt werden. Bitte informieren Sie sich auch bei den Gesundheitsämtern,
reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen
Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche
Aufklärung.
11. Haftung
11.1 Die vertragliche Haftung von Trinity Travel für Schäden,
die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen
Reisepreis beschränkt, soweit a) ein Schaden des Reisenden
weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt
oder b) Trinity Travel für einen dem Reisenden entstehenden
Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers
verantwortlich ist. Für alle Schadensersatzansprüche
des Kunden gegenüber Trinity Travel aus unerlaubter Handlung,
die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen,
haftet Trinity Travel für Sachschäden je Kunde und Reise
bis 4.100,- Euro. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese
Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe
des dreifachen Reisepreises beschränkt. Trinity Travel empfiehlt
allen Kunden unbedingt den Abschluss entsprechender Reiseunfall-
und Gepäckversicherungen.
11.2 Kommt Trinity Travel die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers
zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrgesetzes
in Verbindung mit den Internationalen Abkommen von Warschau, Den
Haag, Guadalajara und Montreal. Das Warschauer Abkommen beschränkt
in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod
oder Körperverletzung sowie für Verluste oder Beschädigungen
von Gepäck. Das Montrealer Übereinkommen die Haftung
des Luftfrachtführers für Verluste oder Beschädigungen
von Gepäck.
12. Gerichtsstand, Sonstiges
12.1 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein
oder werden, behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl
Gültigkeit und die Wirksamkeit des Reisevertrages bleibt
unberührt.
12.2 Trinity Travel kann vom Kunden an seinem Sitz in Köln
verklagt werden.
Veranstalter:
Trinity Travel
Geschäftsführerin Heike Lohr
Zwirnerstr. 33
50678 Köln
Tel.: 0049-(0)221-4713167
Fax: 0049-(0)221-4713281
Email: info@trinity-travel.de
Internet: www.trinity-travel.de
Bürozeiten: Mo-Do von 10-14 Uhr und 16-18 Uhr, Fr von 10-14
Uhr, Sa nach Vereinbarung
Unsere Bankverbindung:
Trinity Travel - Heike Lohr
Sparkasse Schweinfurt
BLZ: 793 501 01
Ktonr.: 760 053 330
BIC/SWIFT Code: BYLA DE M1 KSW
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